Treuhand

Marktinformationssysteme (MIS)


CRB bietet:

  • Informationsaustausch über CRB als Meldestelle in Form eines neutralen Treuhänders (Black-Box) zwischen den beteiligten Firmen
  • Jahrzehntelange Erfahrung in Datenerhebung und Kartellrecht
  • Gesetzliche Verschwiegenheitspflicht

Wir setzen als Treuhänder zuverlässig und vertraulich unternehmensübergreifende Datenerhebungen um. Teilnehmer werden damit bei der Ermittlung ihrer Marktstellung und der Erfassung von Marktentwicklungen unterstützt. Marktinformationssysteme werden in den verschiedensten Ausprägungen national, europäisch und international umgesetzt

  • Verbandsstatistiken
  • Marktberichte, Marktstatistiken
  • Branchenstatistiken
  • Betriebsvergleiche, Panels
  • Nicht identifizierende Marktinformationsverfahren

Die Umsetzung erfolgt als Black Box-System:

  • Geheimhaltung und Zugriffsbeschränkung unternehmensindividueller Daten
  • Anonymisierung zu aggregierten Auswertungen
  • Beachtung der gesetzlich kodifizierten Verschwiegenheitspflichten für Wirtschaftsprüfer
  • Wettbewerbsrechtliche Absicherung durch Beachtung kartellrechtlicher Restriktionen
  • Abstimmung mit den Compliance-Systemen der Teilnehmer
  • Diskriminierungsfreie Teilnahme
  • Exklusive Verwendung der Daten für die vereinbarten Zwecke und keine allgemeine Veröffentlichung durch CRB

Wir beraten zu bestehenden und neu einzurichtenden Statistiken:

  • Gestaltung und Konzeption der Parameter
  • Kartellrechtskonforme Implementierung
  • Vereinbarungen zur Durchführung
  • Sicherstellung der Meldepflichten (z.B. durch Prüfungen)

Unsere Statistiken können wahlweise mit Unterstützung von Verbänden oder in direkter Abstimmung mit den Firmen umgesetzt werden.

Finanzielle Projektabwicklung


CRB wickelt unternehmens- und branchenübergreifende einmalige oder laufende Projekte als unabhängige Treuhandstelle ab, unter Berücksichtigung der gesetzlich verankerten Berufsgrundsätze für Wirtschaftsprüfer.

Die finanzielle Abwicklung von Projekten beinhaltet

  • Einrichtung von Treuhandbankkonten (Anderkonten)
  • Überwachung der Zahlungsströme
  • Beachtung steuerlicher Vorschriften
  • Umsatzsteuerliche Optimierung für nichtunternehmerisch tätige Körperschaften
  • Umfassende buchhalterische Dokumentation
  • Langfristige Datenvorhaltung
  • Minimierung wirtschaftlicher Risiken

Betreut und umgesetzt werden z.B.

  • Beitragseinzug für Vereine und Verbände
  • Werbegemeinschaften
  • Entsorgungssysteme
  • Arbeitsgemeinschaften
  • Sonstige Gemeinschaftsaktionen

Konsortien - Finanzmanagement


Nationale, europäische und internationale Regulierung erfordert zunehmend kooperative Zusammenarbeit zwischen Marktteilnehmern bzw. Unternehmen der gesamten Wertschöpfungskette. Wesentliche Anforderungen für eine Registrierung bei der European Chemical Agency (ECHA) in Helsinki ergeben sich z.B. aus

  • REACH Verordnung (EU-Chemikalienverordnung, 1907/2006)
  • Biozid Verordnung (Biocidal Product Regulation, BPR, Verordnung (EU) 528/2012)
  • CLP Verordnung (Classification, Labelling and Packaging, Verordnung (EG) Nr. 1272/2008)
  • PIC Verordnung (Prior Informed Consent Regulation, Verordnung (EU) 649/2012)

Bei Registrierungsaktivitäten fallen Kosten für Informationsbeschaffung, Dossier Erstellung, Studien, Nachweise etc. an. Die Marktteilnehmer möchten

  • Kosten teilen
  • Zentralen Zahlungsverkehr
  • Kostenerstattungen abwickeln
  • Kosten des Konsortiums zentral nachweisen

Im Rahmen der erforderlichen Unternehmenskooperationen bietet CRB als unabhängiger Treuhänder die vertrauliche finanzielle Abwicklung der Kosten- und Einnahmenverteilung im Rahmen von beliebigen Kooperationsformen. Wir sind Ansprechpartner für

  • Technisches Management von Konsortien
  • Lead Companies
  • Lead Registrants
  • Steering Committees

und unterstützen mit unseren Finanzdienstleistungen die Einhaltung der Regulierungsvorgaben.

Wir bieten Sicherheit bei der Verarbeitung gemeinschaftlicher Finanzmittel, die sich aus dem Gemeinschaftseigentum an Dossiers, Studien und Gesellschaften etc. ergeben.

Unsere Leistungen:

  • Zahlungsverkehr (Abwicklung von Vorauszahlungen, Kostenbeteiligungen, Ausgleichszahlungen, Einnahmen aus dem Verkauf von Rechten) über entsprechende Treuhand- bzw. Anderkonten und entsprechende buchhalterische Erfassung.
  • Rechnungsstellung zwischen Konsortialmitgliedern
  • Rechnungsstellung für Letters of Access (LoA)
  • Berücksichtigung von Umsatzsteuern
  • Unabhängige und zentrale Überwachung von Forderungen
  • Individuelles Reporting über Aktivitäten und Status sowie Unterstützung der Etatplanung
  • Archivierung und Dokumentation
  • Projektprüfung zur Bestätigung entstandener Kosten und Kalkulationsbasis von LoA Preisen
  • Beratung zu Kostenerstattungssystemen entsprechend der EU-Verordnung und der ECHA Guidance on Data Sharing

Unser Dienstleistungskonzept:

  • Treuhandbankkonto für die Mitglieder eines Konsortiums, verwaltet von CRB
  • Buchhaltung und Reporting über alle Finanzaktivitäten eines Konsortiums
  • Ausstellen von Rechnungen und umsatzsteuerliche Beurteilung der Geldströme

Vorteile der CRB Dienstleistungen:

  • CRB erbringt als unabhängiger Dienstleister Leistungen für alle Beteiligten mit Erfahrung in der Abrechnung und Finanzabwicklung von Gemeinschaftsprojekten
  • Alle Dienstleistungen von CRB unterliegen den gesetzlichen Berufsgrundsätzen für Wirtschaftsprüfer
  • CRB unterstützt fachlich kompetent ohne unnötige bürokratische Abläufe
  • Aufzeichnungen sind langfristig archiviert und verfügbar; verfügbar im Falle von Streitigkeiten über Kostenteilung
  • Finanzaktivitäten werden über ein separates Bankkonto abgewickelt, Transaktionen sind transparent dokumentiert und berücksichtigen steuerliche Aufzeichnungspflichten
  • Das Konzept eines fairen, transparenten, nicht-diskriminierenden Kostenteilungssystems, wie in Reach- und Biozid-Verordnung verlangt, wird unterstützt
  • Trennung zwischen fachlicher und finanzieller Betreuung fördern objektive und neutrale Verwaltung gemeinsamer Mittel und vereinfacht die Kontrolle
  • Spezielle Anforderungen von eigenständigen Gesellschaften (BGB-Gesellschaft als Außengesellschaft) oder bloßen Kostenteilungssystemen (Innengesellschaft) ohne eigene umsatzsteuerliche Registrierung werden berücksichtigt

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